CDU Kreisverband Tübingen

Widmann-Mauz und Bareiß widersprechen Palmer: Den Schindhaubasistunnel grundsätzlich in Frage zu stellen, gefährdet die Entwicklung unserer Region

Per Facebookbeitrag hat sich Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer gegen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Schindhau-Tunnels ausgesprochen und fordert einen Bürgerentscheid dazu. Die Wahlkreisabgeordnete von Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, und der Wahlkreisabgeordnete von Zollernalb-Sigmaringen, Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Bareiß MdB positionieren sich deutlich gegen diesen Vorstoß.
„Seit über 50 Jahren wird an der B 27 geplant, doch bis heute ist diese zentrale Verkehrsachse zwischen Rottweil und Stuttgart immer noch nicht durchgehend vierspurig ausgebaut. Dass der noch offene Teilabschnitt der Ortsumfahrung Tübingens mit dem Schindhaubasistunnel jetzt vom Tübinger Oberbürgermeister per Facebook-Nachricht grundsätzlich in Frage gestellt wird, können wir nicht nachvollziehen“, so Annette Widmann-Mauz und Thomas Bareiß. Und weiter: „Der durchgängige, vierspurige Ausbau der B 27 bedeutet eine enorme Verkehrsentlastung der Region Neckar-Alb und der anliegenden Kommunen. Nicht nur die Stadt Tübingen ist auf die schnelle Umsetzung des Schindhaubasistunnels angewiesen, sondern auch die vielen Anwohner und Unternehmen der Region.“
 
„Dass Oberbürgermeister Palmer jetzt versucht, die beiden wichtigsten Infrastrukturprojekte der Region – den B27-Ausbau und die Regionalstadtbahn – gegeneinander auszuspielen, halte ich für unverantwortlich und politisch durchsichtig. Nachdem die Grünen auf Bundesebene bereits den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen stoppen wollen, macht Palmer nun auch vor Ort deutlich, was wir in Sachen regionaler Infrastruktur von den Grünen zu erwarten haben. Nachhaltige Politik heißt auch, mittel- und langfristige Zielsetzungen konsequent zu verfolgen und entsprechende Projekte dann auch umzusetzen. Aus meiner Sicht ist es weder nachhaltig noch zielführend, wenn die Grünen langjährige Straßenbauprojekte, in die bereits viele Steuergelder geflossen sind und die der Region wichtige Entwicklungschancen und Entlastung bieten, kurzfristig in Frage stellen. Vertrauen baut auf Verlässlichkeit!“, so Widmann-Mauz.
 
„Es stößt bei mir auf vollkommenes Unverständnis, dass der Tübinger Oberbürgermeister diesen parteiübergreifenden Schulterschluss jetzt aufkündigt. Das ist ein durchschaubares taktisches Spiel, das der gesamten Region Neckar-Alb massiv schadet. Für mich, der aus dem Zollernalbkreis kommt, ist das eine Politik, bei der mal wieder nur an den Tübinger Stadtbürger gedacht wird. Der Ländliche Raum ab Tübingen ist Herrn Palmer egal. Das ist eine Politik, die gegen unsere Region ist. Das  werden wir nicht zulassen und dagegen werden wir alles tun“ sagte der Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Bareiß.
 
Die Finanzierung des B 27-Ausbaus ist durch das Prädikat `Vordringlicher Bedarf´ im Bundesverkehrswegeplan 2030 gesichert – dafür haben Stadt, Land, Bund und Bürgerinitiativen jahrzehntelang gekämpft. Bereits im Jahr 2002 spricht sich der Tübinger Gemeinderat in einem Beschluss klar für die Umsetzung des Schindhaubasistunnels aus. Ein auf Wunsch der Stadt Tübingen ermöglichtes Bürgerbeteiligungsverfahren hat 2014 die Trassen-Planung nicht nur durch wertvolle Anregungen ergänzt, sondern auch den Planungsfortschritt um mehrere Jahre zeitlich verzögert. Schon von 1988 bis zur Jahrtausendwende wurden verschiedene Trassenvarianten, so etwa innerörtliche Ausbaulösungen und Lösungen über den Höhenrücken des Schindhaus, unter verkehrlichen, umwelt- und kostenbezogenen Aspekten untersucht. 2005 wurden auf Bitten des Bundesrechnungshofes erneut umfassende Prüfungen und zusätzliche Untersuchungen und Gutachten durchgeführt.
 
Das Regierungspräsidium Tübingen hat dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Sommer 2019 den sogenannten Vorentwurf für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge der B 27 vorgelegt. Im Herbst 2019 hat das Ministerium für Verkehr dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Unterlagen mit dem Ziel der Erteilung des sogenannten Gesehenvermerks übersandt. Im Juni 2020 wurde die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Ergebnis der Prüfung der vorgelegten Unterlagen informiert und gebeten, diese zu überarbeiten. Nach Vorlage der überarbeiteten und vollständigen RE-Vorentwurfsunterlagen durch die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg wird der Gesehenvermerk durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur erteilt. Darauf folgt im nächsten Schritt die Genehmigungsplanung mit der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen.