CDU Kreisverband Tübingen

Förderstopp hat gravierende Folgen für bezahlbares Wohnen und Klimaschutz

Pressemitteilung von Annette Widmann-Mauz MdB

Zum abrupten vorläufigen Förderstopp für energieeffiziente Gebäude (EH55, EH40 und EH40plus-Standard) durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB, Staatsministerin a.D.: „Die kurzfristige Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck ist ein Schlag ins Gesicht für viele bau- und sanierungswillige Familien. Nach monatelangen Planungen stehen jetzt viele Investitionen für den Bau oder die Sanierung der eigenen vier Wände vor dem Aus. Ohne den fest eingeplanten KfW-Zuschuss wissen viele Häuslebauer aktuell nicht mehr, ob sie ihren Traum vom Eigenheim überhaupt noch umsetzen oder sich den Umbau bzw. die Sanierung noch leisten können“, so Annette Widmann-Mauz MdB.

Weiter erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen: „Diese Entscheidung wirft den klimagerechten Wohnungsbau und die energetische Sanierung deutlich zurück. Gerade für eine Region wie die unsere ist das fatal. Städte wie Tübingen, Rottenburg und andere Kommunen brauchen dringend Wohnraum - nicht morgen, sondern heute. Die Unterbrechung der Bauvorhaben wird langfristig zu steigenden Wohnpreisen führen. Damit werfen die Grünen, die SPD und die FDP bereits zum Start ihre Wahlversprechen nach mehr bezahlbarem Wohnraum über Bord.“

Auch lässt Annette Widmann-Mauz MdB die Begründung des Bundeswirtschaftsministers nicht gelten, dass der Ansturm auf die Förderung einen abrupten Stopp nötig gemacht hätte: „Die große Nachfrage nach dem Programm zeigt doch: Die Bürgerinnen und Bürger wollen energieeffizienter und klimabewusster bauen. Dies gilt es zu unterstützen und nicht zu behindern.“

Am Montag, den 24. Januar überraschte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Öffentlichkeit mit der Entscheidung, die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit sofortiger Wirkung zu stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Betroffen sind sowohl Gebäude mit dem niedrigeren EH-55-Standard, aber auch Neubauten und Modernisierungen nach dem weitergehenden EH40- oder EH40plus-Standard.