Kein konkreter Termin für B 27-Planungsabschluss zwischen Nehren und Bodelshausen
Widmann-Mauz MdB: „Nach der Kritik des Bundesrechnungshofes wird die Vorentwurfsplanung für den B27-Bauabschnitt seit 2009 vom Regierungspräsidium Tübingen überarbeitet. Im Dezember 2015 teilten mir das Regierungspräsidium und das Bundesverkehrsministerium mit, dass das Landesverkehrsministerium den angepassten Entwurf wieder zurücküberwiesen hat. Die Gründe für die Verzögerung hat mir der Landesverkehrsminister nun schriftlich erläutert. Demnach seien noch grundsätzliche Fragen für die Ortsumgehung Ofterdingen zu klären. Dabei gehe es vot allem um die Notwendigkeit der von der Raumschaft zusätzlich gewünschten Anschlussstelle der L384 südlich von Nehren. Diese kommunale Forderung müsse nun wiederum auf Wirtschaftlichkeit und Verkehrsqualität geprüft werden.“
Darüber hinaus nennt der Landesverkehrsminister noch erforderliche Modifikationen im Bereich der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes sowie die FFH-Ausnahmeprüfung und die Umsetzung artenschutzrechtlicher Vorgaben, die mit dem Bund abgestimmt seien.
„Leider kann der Minister mir noch immer keinen konkreten Termin für die Weiterleitung der B 27 - Entwurfsplanung an das BMVI nennen, damit der Bund den Entwurf endlich freigeben kann. Das ist aber die Voraussetzung für das dringend zu eröffnende Planfeststellungsverfahren, auf das das gesamte Steinlachtal seit Jahren wartet. Minister Hermann kündigt zwar an, dass die vom Regierungspräsidium Tübingen eingeforderten überarbeiteten Unterlagen „in Kürze“ seinem Hause vorliegen werden. Allein mir fehlt der Glaube angesichts der personellen Kapazitäten im Regierungspräsidium Tübingen, die - wie der Minister einräumt - durch die Vielzahl von großen und aufwändigen Planungs- und Bauprojekten wie der B 27 – Schindhaubasistunnel und der baureifen B 28 neu stark beansprucht seien. Ich werde jedenfalls weiter Druck machen“, kündigt Widmann-Mauz MdB an.