Widmann-Mauz: Paradigmenwechsel in der Pflege. Bundestag verabschiedet Zweites Pflegestärkungsgesetz
Widmann-Mauz MdB: „Bei diesem zweiten Pflegestärkungsgesetz geht es nicht nur um weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihren pflegenden Angehörigen. Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbergriff mit fünf Pflegegraden und einem neuartigen Begutachtungsverfahren stellen wir die gesamte pflegerische Versorgung auf ein zeitgemäßes und zukunftsfestes Fundament. Künftig ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person entscheidend, egal ob diese körperliche, psychische oder kognitive Einschränkungen hat. In der Summe bedeutet dies, dass das Gesetz zusätzlich für bis zu 500.000 Menschen erstmals den Zugang zu passgerechten Pflegeleistungen öffnet. Besonders Menschen mit Demenzleiden profitieren davon.“ Wichtig war meinem Ministerium dabei, dass die Neuregelungen für bisherige Bezieher von Pflegeleistungen keine Schlechterstellung bringen. Ein Bestandsschutz sichert alle bestehenden Ansprüche.
„Richtungsweisend ist auch, dass das Thema Prävention künftig eine größere Rolle in der Pflege spielt. Durch das neue Begutachtungsverfahren wird auch der Rehabilitationsbedarf ermittelt. Pflegebedürftigkeit so gut es geht zu vermeiden oder zu verzögern, ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Eine gute Reha-Versorgung trägt dazu bei, eine möglichst lange selbstbestimmte Lebensführung zu erhalten. Darüber hinaus wird auch die Beantragung von Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder eines Notrufsystems erleichtert“, erläutert Widmann-Mauz MdB und weist auch auf die deutliche Qualitätsverbesserung in der Pflegeberatung hin, die überwiegend zu Hause stattfinden soll.
Demnach werden einheitliche Beratungsstandards bei den Pflegekassen und ein Beratungsanspruch auch für Angehörige eingeführt. Mehr Transparenz schafft zudem der weiterentwickelte Pflege-TÜV für Pflegeeinrichtungen, der künftig verbindlichere Qualitätskriterien enthalten wird.
„Auch wenn die Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren umfangreich ausgebaut wurden, sind viele pflegebedürftige Menschen auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen. Auch diese benötigen weitere Unterstützung. Deshalb haben wir die rentenrechtliche Anerkennung der pflegerischen Leistung von Angehörigen verbessert. Auch gibt es Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung, wenn jemand seine Beschäftigung für die Pflege eines Angehörigen unterbricht“ erklärt Annette Widmann-Mauz MdB und ergänzt: „Zusätzlich haben Angehörige Anspruch auf Verhinderungspflege. Hier haben wir die Regelungen zur Wartezeit flexibilisiert, damit Pflegende noch schneller eine Auszeit nehmen können.“
Das PSG II bringt auch Entlastungen für das Pflegepersonal. So sollen Pflegekassen und Einrichtungsträger ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegebedarfs auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erarbeiten. Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen wird der zu leistende Eigenanteil künftig immer gleich hoch sein, auch wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit steigt. „Das schafft mehr finanzielle Berechenbarkeit für die Betroffenen“, findet die Abgeordnete.
„Eine Umfrage von Infratest dimap von Ende September zeigt, dass unsere Reform einen Zuspruch von 93 Prozent bei den Menschen findet. Dies beweist, welche große öffentliche Bedeutung das Thema Pflege hat. Davon konnte ich mich auch in den von mir organisierten Pflegedialogen mit Heimleitern, Betreuungskräften, Sozialdiensten und interessierten Bürgern in Mössingen und Hechingen überzeugen. Vieles, was dort angeregt wurde, wird jetzt mit dem PSG II umgesetzt.“