Widmann-Mauz MdB: Mehr Personal, mehr Qualität, mehr Versorgungssicherheit – Bundestag verabschiedet Krankenhausreform
„Die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe getroffenen Vereinbarungen stärken die finanzielle und personelle Ausstattung sowie die Qualität unserer Krankenhäuser. Qualität steht dabei vor allem für Patientensicherheit. So erhalten Häuser, die die neuen Qualitätsvorgaben besonders gut erfüllen, künftig finanzielle Zuschläge, während Einrichtungen mit schlechterem Versorgungsniveau Abschläge hinnehmen müssen. Insgesamt erwartet die Kliniken in den nächsten fünf Jahren ein deutliches Plus von zusätzlich 9,5 Mrd. Euro. Dazu kommen noch 3,6 Mrd. Euro aufgrund der sogenannten Grundlohnrate, die allgemeine Kostensteigerungen ausgleicht“, fasst Widmann-Mauz MdB den finanziellen Rahmen des Gesetzespakets zusammen, das im Januar 2016 in Kraft treten soll.
Ein zentraler Bestandteil des KHSG widmet sich der Sicherung von ausreichend Pflegepersonal auf den Intensiv- und Bettenstationen. „Eine gute und verlässliche Pflege am Krankenbett ist für die Patienten unverzichtbar. Die auch an der Uniklinik Tübingen angespannte Personalsituation, die von den Beschäftigten enorm viel abverlangt, wird mit dem KHSG schrittweise entschärft. Mit einem Pflegestellenförderprogramm von 660 Mio. Euro für die nächsten 3 Jahre soll mehr Personal auf die Stationen kommen. Indem das erfolgreiche Hygieneförderprogramm verlängert und erweitert wird, können weitere Hygienefachkräfte eingestellt und ausgebildet werden. Nachhaltig entlastend wirkt auch die beschlossene hälftige Refinanzierung tariflich bedingter Personalkostensteigerungen durch die Kassen. In einer Expertenkommission beim Bundesgesundheitsministerium beraten wir darüber hinaus, wie aufwändige Pflege im Fallpauschalensystem dauerhaft sachgerecht abgebildet werden kann“, so die Parlamentarische Staatssekretärin.
Unikliniken mit spezialisierten Fachzentren, wie in Tübingen, profitieren in Zukunft von Sonderzuschlägen, z.B. wenn ein Zentrum für Seltene Erkrankungen klinikübergreifende Dokumentations-, Beratungs- oder Therapieaufgaben wahrnimmt.
Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf die Bedürfnisse des ländlichen Raums gelegt. Widmann-Mauz MdB: „Für Landkrankenhäuser werden u.a. Sicherstellungszuschläge geschaffen, wenn ein bestimmtes stationäres Versorgungsangebot wohnortnah erhalten werden muss. Um die Versorgungsstrukturen zu verbessern, wird ein Fonds eingerichtet, um beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umwandeln zu können. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro dafür bereit. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, sollen zudem von einer verbesserten Notfallvergütung profitieren.“
Aus Patientensicht hebt Widmann-Mauz MdB die Möglichkeiten einer neuen pflegerischen Übergangsversorgung hervor: „Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanten Eingriff auf weitere Versorgung angewiesen ist, kann künftig eine Kurzzeitpflege bei seiner Pflegekasse beantragen. Dabei werden auch die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. In seiner Summe bringt das KHSG also einen deutlichen Qualitätssprung für Patienten und eine nachhaltige Entlastung des Klinikpersonals. Zudem sichert es eine flächendeckende bedarfsgerechte Krankenhausstruktur in Stadt und Land.“