Kreisverband Tübingen
 


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21.03.2010, 09:23 Uhr | Übersicht | Drucken
19.03.2010 Wahrheit und Klarheit

Abgeordnetenspalte von Staatssekretärin Annette Widmann Mauz MdB im Schwäbischen Tagblatt  


Die erschütternden Berichte über Kindesmissbrauch in pädagogischen Einrichtungen machen auch mich zutiefst betroffen und traurig. Unvorstellbar, was Schutzbefohlenen durch sexuelle Gewalt angetan, welches Leid über sie gebracht wurde. Schwer traumatisiert, können ihre körperlichen und seelischen Verletzungen nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Wir müssen aber alles dafür tun, dass ihnen jetzt Gerechtigkeit widerfährt und sich derartige Verbrechen und Vertrauensbrüche nicht wiederholen. Wahrheit und Klarheit sind das Gebot der Stunde. Das heißt, schonungslose Aufklärung und Ursachenforschung. Es ist richtig, dass Bundesfamilienministerin Schröder einen Runden Tisch einberuft. Schulträger, Kirchen, Ärzteschaft, Lehrer- und Wohlfahrtsverbände und Politik werden über besseren Opferschutz und wirksamere Prävention beraten. Die Selbstverpflichtung von Erziehungseinrichtungen, Konzepte zur Verhinderung von Missbrauch auszuarbeiten, kann nur ein Anfang sein. Derzeit plant der Bund die Überarbeitung des Kinderschutzgesetzes. Dabei müssen auch die Einstellungskriterien für Erzieher im Hinblick auf frühere Auffälligkeiten strenger werden. Auch die Option, sexuellen Missbrauch von Kindern strafrechtlich zu verschärfen, muss auf den Tisch, damit die Taten nicht mehr nach 10, sondern erst nach 20 Jahren ab der Volljährigkeit verjähren.
Bei aller berechtigten Empörung über die Täter gehört zuerst die Not der Opfer in den Fokus. Ihnen hilft nicht, eine Institution symbolhaft herauszustellen. Missbrauch findet nicht nur an Schulen und Internaten statt – am meisten leider in Familien und ihrem Umfeld. Kinder brauchen im Alltag unsere ganze Aufmerksamkeit. Hinschauen, Zuhören, Nachfragen – nur so kann der Teufelskreis aus Schweigen und Schamgefühl durchbrochen werden.
Der Schutz der Lebenswelt unserer Kinder betrifft nicht nur seelische, sondern auch materielle Aspekte. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern schafft Klarheit. Wir werden die Neuberechnung des Bedarfs schnell umsetzen. Aktuell werden bereits Kosten für Nachhilfe und beim Umgangsrecht mit Kindern, d.h. Fahrt- und Übernachtungskosten, in besonderen Härtefällen erstattet. Die Missbrauchsvorfälle und das Armutsrisiko von Kindern zeigen, dass das Kindeswohl zwingend in den Mittelpunkt unseres Handelns gehört. Sie sind das Wertvollste, was wir haben.

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